MENTOR ERKLÄRUNG ZUR UMSETZUNG VON REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals)
Zu der REACH Gesetzgebung erreichen uns regelmäßig Anfragen, die in unterschiedlichster Auslegung und Deutung der Aktivitäten innerhalb der REACH Anwendung verfasst sind. Je nach Einschätzung des anfragenden Kunden wird ein mehr oder weniger verpflichtendes Bekenntnis zur Aktivität sowie zur eigenen Absicherung abverlangt. Unser Standpunkt zu den innerhalb von REACH geforderten Aktivitäten bzw. notwendigen Maßnahmen ist wie folgt:
Erklärung
Sie beziehen von uns ausschließlich nicht-chemische Produkte (Erzeugnisse). Zudem soll aus den von Ihnen bezogenen Erzeugnissen kein Stoff unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzt werden.
Die Kandidatenliste wird laufend durch die zuständige Stelle, die ECHA (European Chemicals Agency) um bedenkliche Stoffe ergänzt. Hier wird der aktuelle Stand der SVHC Kandidatenliste mit den eingehenden Lieferanteninformationen geprüft. Sollten sich SVHC Substanzen in unseren Produkten befinden, werden Sie über den auffälligen Stoff informiert.
In unserem E-Katalog können Sie eine REACH Konformitätserklärung für die einzelnen Produkte herunterladen. Klicken Sie auf der jeweiligen Artikel-Detailseite dazu auf das „REACH Compliant-Symbol“. Bitte beachten Sie die dort ggf. aufgeführten wichtigen Hinweise auf anzeigepflichte Stoffe und damit verbundene Verwendungseinschränkungen. Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Stelle unter: material-compliance@mentor.de.com.
MENTOR GmbH & Co.
Präzisions-Bauteile KG