Dieser ethische Verhaltenskodex definiert gleichermaßen unsere Anforderungen an uns als Unternehmen wie an unsere Partner hinsichtlich unserer Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt. Wir erwarten daher von unseren Partnern, diese Anforderungen ebenso zu erfüllen. Ferner erwarten wir, dass unsere Partner diesen Verhaltenskodex unterstützen und von ihren Zulieferern dieselbe Einhaltung einfordern.
Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
- die gesetzlichen Anforderungen des angewendeten Rechtssystem zu erfüllen
- die anerkannten internationalen Standards des ethischen Verhaltenskodexes einzuhalten (siehe Fußnoten)
Verbot von Korruption und Bestechung
- sich an keiner Form von Korruption oder Bestechung zu beteiligen oder diese zu tolerieren. Eingeschlossen jede Zahlung oder andere Form von Zuwendungen an jedwede Regierungsbeamte zum Zweck der Einflussnahme auf Entscheidungsfindungen, die gegen das Gesetz verstoßen.
Achtung der grundlegenden Menschenrechte von Arbeitnehmern ¹
- sich für Chancengleichheit unter den Mitarbeitern einzusetzen, unabhängig ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, ihres sozialen Hintergrunds, ihrer möglichen Behinderungen, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung, ihres Geschlechts oder Alters,
- die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Individuums zu respektieren,
- niemanden gegen seinen Willen einzustellen oder gegen seinen Willen zu beschäftigen,
- inakzeptable Behandlung von Mitarbeitern wie psychische Härte, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung nicht zu tolerieren,
- angemessene Vergütung zu schaffen, dieselbe Vergütung für dieselbe Arbeit zu zahlen und den nationalen gesetzlichen Mindestlohn zu garantieren,
- die maximalen Arbeitsstunden einzuhalten, festgelegt von dem jeweiligen Staat oder falls keine solche Regelung bestehen sollte, eine maximale reguläre Wochenarbeitszeit von 60 Stunden nicht zu überschreiten,
- soweit gesetzlich möglich, das Recht der Mitarbeiter auf einen freien Verband zu achten und Mitglieder von Mitarbeiterorganisationen oder Gewerkschaften weder zu favorisieren noch zu benachteiligen.
Verbot von Kinderarbeit ²
- die Rechte der Kinder anzuerkennen und zu respektieren,
- den Bedingungen der Abkommen 138 und 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hinsichtlich der Beschränkung von Kinderarbeit zu entsprechen.
Sicherheit der Mitarbeiter
- Verantwortung für die Mitarbeiter zu übernehmen,
- die bestmöglichen vorbeugenden Maßnahmen gegen Unfälle zu gewährleisten,
- regelmäßiges Training in Fragen der Gesundheit und Sicherheit zu bieten.
Umweltschutz
- in Übereinstimmung mit den angewendeten gesetzlichen und internationalen Standards hinsichtlich der Umweltschutzbestimmungen zu handeln,
- Umweltverschmutzung zu vermeiden und konstante Verbesserung des Umweltschutzes vorzunehmen
- ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 einzuführen oder zu gebrauchen.
(1) Menschenrechtserklärung, Regelung 217 A (III), datiert am 10.12.1948,
https://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger
(2) Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation zu grundlegenden Arbeitsprinzipien und -rechten, www.ilo.org/public/english/standards/index.htm